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Antrag auf Löschung von Betreibungen

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Hinweis

Hinweis

Einträge im Betreibungsregister können wir nur löschen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind.

  • keine weiteren offenen Betreibungen gegenüber der SVA St.Gallen
  • keine offenen Verlustscheine gegenüber der SVA St.Gallen
  • keine offenen abgeschriebenen Beiträge gegenüber der SVA St.Gallen

Ist eine Bedingung nicht erfüllt, müssen wir den Antrag leider ablehnen.
Antragstellende Person

Antragstellende Person

Wer stellt den Antrag?

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